Stand: Juni 2026
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NIS2-Compliance
Checkliste für KMU

NIS2UmsuCG · In Kraft seit Dezember 2025 · Bußgelder bis 10 Mio. €

Gesetz seit Dez. 2025 GF-Haftung persönlich Erfahrene IT-Sicherheitsberater

Prüfen Sie jeden Punkt. Trifft einer zu, sind Sie sehr wahrscheinlich betroffen.

  • ≥ 50 Mitarbeiter ODER ≥ 10 Mio. € Jahresumsatz
  • Tätigkeit in einem der 18 NIS2-Sektoren (Energie, Transport, Gesundheit, Digitale Infrastruktur, Verarbeitendes Gewerbe, Post, Lebensmittel, Abfall, Chemie, Forschung u. a.)
  • Kritischer Zulieferer für eine wesentliche/wichtige Einrichtung (auch wenn das eigene Unternehmen kleiner ist)
  • BSI-Registrierung: Wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen sich im BSI-Portal registrieren (mit Inkrafttreten des NIS2UmsuCG, seit Dezember 2025)
  • Dokumentierte Risikoanalyse aller kritischen IT-Systeme und Prozesse
  • Schriftliches Informationssicherheitskonzept erstellt und freigegeben
  • Regelmäßige Überprüfung (mindestens jährlich) und Aktualisierung
  • Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für alle privilegierten Zugänge (Admin, VPN, Cloud)
  • Least-Privilege-Prinzip: Nutzer erhalten nur die für ihre Tätigkeit notwendigen Rechte
  • Verschlüsselung sensibler Daten bei Übertragung (TLS 1.2+) und Speicherung
  • Passwortrichtlinie definiert und technisch durchgesetzt
  • Backup-Strategie nach 3-2-1-Prinzip: 3 Kopien, 2 Medien, 1 offline
  • Wiederherstellungstest mindestens einmal jährlich durchgeführt
  • RTO (Recovery Time Objective) und RPO (Recovery Point Objective) definiert
  • Business-Continuity-Plan (BCP) schriftlich dokumentiert und getestet

NIS2 schreibt konkrete Meldefristen vor — versäumte Meldungen sind eigenständig bußgeldbewehrt.

FristInhaltAn wen
24 StundenErstmeldung: erheblicher SicherheitsvorfallBSI-Portal
72 StundenDetailmeldung: Umfang, Ursache, AuswirkungBSI-Portal
1 MonatAbschlussbericht mit MaßnahmenBSI-Portal
  • Incident-Response-Plan schriftlich dokumentiert (Kontakte, Eskalation, Rollen)
  • BSI-Portal-Zugangsdaten registriert und gesichert
  • Internes Meldeverfahren: Mitarbeiter wissen, wen sie bei Verdacht kontaktieren
  • Regelmäßige Mitarbeiterschulungen zu Phishing, Passwortsicherheit, Social Engineering
  • Geschäftsführung/Vorstand hat NIS2-Pflichtschulung nachweislich absolviert
  • Schulungsnachweise archiviert (Datum, Teilnehmer, Inhalt)
  • Alle IT-Dienstleister und Software-Lieferanten auf Sicherheitsstandards geprüft
  • Vertragliche Sicherheitsanforderungen (mindestens AVV nach DSGVO, idealerweise Sicherheitsanforderungen)
  • Kritische Abhängigkeiten von Einzellieferanten dokumentiert und bewertet
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