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Cybersicherheits-Glossar

Fachbegriffe rund um IT-Sicherheit, Cyberangriffe und Datenschutz – verständlich erklärt, ohne Fachchinesisch.

§ 34d GewO

Recht

§ 34d der Gewerbeordnung (GewO) regelt in Deutschland die Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater. Wer gewerblich Versicherungsverträge vermittelt, anbietet, vergleicht oder dazu berät, benötigt eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Vorschrift setzt die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in nationales Recht um und soll Verbraucher und Unternehmen vor unqualifizierter Beratung schützen. Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen Vermittler ihre Sachkunde nachweisen (üblicherweise durch die Prüfung „Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK"), eine Berufshaftpflichtversicherung vorhalten, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und ihre Zuverlässigkeit belegen. Erlaubte Vermittler werden im öffentlichen Vermittlerregister eingetragen, das jeder online einsehen kann. Unterschieden wird unter anderem zwischen Versicherungsmaklern, die im Auftrag des Kunden tätig sind, und Versicherungsvertretern, die ein oder mehrere Versicherungsunternehmen vertreten. Abzugrenzen ist die reine Vermittlung von technischer oder organisatorischer Beratung: Wer einem Unternehmen hilft, seinen IT-Sicherheitsstand zu verbessern, einen Risikofragebogen zu verstehen oder Obliegenheiten technisch umzusetzen, vermittelt damit keine Versicherung und benötigt keine Erlaubnis nach § 34d GewO. Erst die konkrete Empfehlung eines bestimmten Tarifs, der Vergleich von Angeboten oder die Mitwirkung am Vertragsabschluss fallen unter die Erlaubnispflicht. Die Grenze verläuft also zwischen sachlicher Information und produktbezogener Vermittlung. Für kleine und mittlere Unternehmen ist § 34d GewO vor allem ein Qualitätsmerkmal: Wer eine Cyber-Versicherung abschließen möchte, sollte darauf achten, dass die beratende Person oder das Maklerbüro tatsächlich über die Erlaubnis verfügt und im Register eingetragen ist. Technische Dienstleister, die nur die IT-Sicherheit prüfen oder Maßnahmen umsetzen, dürfen und sollten dagegen keine Versicherungsempfehlung aussprechen. So bleibt klar getrennt, wer für die Technik und wer für den Versicherungsvertrag verantwortlich ist.

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3-2-1-Regel

Schutzmaßnahmen

Die 3-2-1-Regel ist eine bewährte Faustregel für sichere Datensicherungen. Sie besagt, dass von wichtigen Daten mindestens drei Kopien existieren sollten, gespeichert auf zwei unterschiedlichen Speichermedien, wobei eine Kopie an einem anderen Ort, also außer Haus, aufbewahrt wird. Diese einfache Formel soll sicherstellen, dass nicht ein einzelnes Ereignis, etwa ein Defekt, ein Brand oder ein Verschlüsselungsangriff, gleichzeitig alle Datenkopien vernichtet. Im Detail bedeutet die Regel: Die erste Kopie sind die produktiven Originaldaten, mit denen täglich gearbeitet wird. Hinzu kommen zwei Sicherungskopien. Zwei verschiedene Medientypen, etwa eine interne Festplatte und ein Bandlaufwerk oder ein Cloud-Speicher, verringern das Risiko, dass ein bauartbedingter Fehler beide Sicherungen zugleich trifft. Die Kopie außer Haus, ob an einem zweiten Standort oder in der Cloud, schützt vor örtlichen Schäden wie Feuer, Wasser oder Diebstahl. Gegen Ransomware wird die Regel häufig zur 3-2-1-1-0-Regel erweitert: Die zusätzliche „1" steht für eine Kopie, die offline oder unveränderbar (immutable) aufbewahrt wird, sodass Schadsoftware sie nicht verschlüsseln kann. Die „0" bedeutet null Fehler bei der Wiederherstellung, was nur durch regelmäßiges Testen der Backups erreichbar ist. Ein verbreiteter Fallstrick ist nämlich, dass Sicherungen zwar laufen, im Ernstfall aber nicht zurückgespielt werden können, weil sie unvollständig oder beschädigt sind. Für kleine und mittlere Unternehmen ist die 3-2-1-Regel der praktische Mindeststandard für den Schutz vor Datenverlust und eine der wirksamsten Maßnahmen gegen Ransomware. Sie wird regelmäßig in Risikofragebögen von Cyber-Versicherern abgefragt, da funktionierende, getrennt aufbewahrte Backups oft darüber entscheiden, ob ein Unternehmen nach einem Angriff schnell wieder arbeitsfähig ist oder dauerhaften Schaden erleidet. Entscheidend ist, dass die Sicherungen nicht nur eingerichtet, sondern auch dauerhaft überwacht und getestet werden.

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Assekuradeur

Versicherung

Ein Assekuradeur – im internationalen Markt weitgehend dem Managing General Agent (MGA) entsprechend und oft damit gleichgesetzt – ist ein bevollmächtigter Versicherungsvermittler, der vom eigentlichen Versicherer (dem Risikoträger) eine weitreichende Zeichnungsvollmacht erhalten hat. Er darf in dessen Namen Risiken prüfen, Verträge abschließen, Prämien festlegen und oft auch Schäden bearbeiten. Das eigentliche versicherungstechnische Risiko trägt er jedoch nicht selbst, sondern der dahinterstehende Risikoträger. In der Praxis tritt der Assekuradeur dem Kunden gegenüber wie ein Versicherer auf: Er entwickelt das Produkt, gestaltet die Bedingungen und steuert die Annahmepolitik innerhalb der ihm erteilten Vollmacht. Gerade in spezialisierten Sparten wie der Cyber-Versicherung sind MGAs verbreitet, weil sie schneller und flexibler auf neue Risiken reagieren können als große Standardversicherer. Hinter dem Assekuradeur stehen ein oder mehrere Risikoträger, häufig auch Rückversicherer, die die Kapazität bereitstellen. Wichtig für das Verständnis ist die Abgrenzung: Der Assekuradeur ist kein reiner Makler, der nur vermittelt, aber auch kein Erstversicherer, der das Risiko in der eigenen Bilanz hält. Er steht dazwischen und handelt im Rahmen einer Vollmacht. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, dass im Schadensfall die Konditionen des Vertrags maßgeblich sind, die tatsächliche Leistungspflicht aber beim Risikoträger liegt. Die Bonität dieses Risikoträgers ist daher mindestens so wichtig wie der Name des Assekuradeurs auf der Police. Für KMU ist relevant, dass ein Vertrag über einen Assekuradeur inhaltlich vollwertig ist und denselben gesetzlichen Regeln unterliegt. Bei der Auswahl lohnt der Blick darauf, welcher Risikoträger hinter dem Produkt steht und wie der Schaden im Ernstfall abgewickelt wird. IFCSD ist kein Versicherungsvermittler nach § 34d GewO und vermittelt oder vergleicht keine Versicherungen – die Auswahl eines Assekuradeurs oder Versicherers erfolgt über zugelassene Vermittler.

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AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen)

Versicherung

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind das vorformulierte Vertragswerk, das den Inhalt eines Versicherungsvertrags im Einzelnen regelt. Sie bestimmen, welche Schäden gedeckt sind, welche Pflichten der Versicherungsnehmer hat, welche Ausschlüsse gelten und wie im Schadensfall vorzugehen ist. Rechtlich handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Inhaltskontrolle nach dem BGB unterliegen. In der Praxis ergibt sich der konkrete Vertrag aus dem Zusammenspiel mehrerer Dokumente: dem Versicherungsschein (der Police) mit den individuellen Daten wie Summe und Selbstbehalt, etwaigen besonderen Bedingungen und den dahinterliegenden AVB. Widersprechen sich die Dokumente, gehen die individuell vereinbarten und besonderen Bedingungen den allgemeinen vor. Für die Cyber-Versicherung gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) unverbindliche Musterbedingungen heraus (AVB Cyber, Stand 02.2024), an denen sich viele Versicherer orientieren, ohne sie übernehmen zu müssen. Gerade die Details der AVB entscheiden über den tatsächlichen Schutz. Hier finden sich die Definitionen der versicherten Ereignisse, die Obliegenheiten, die Sublimits, Karenz- und Haftzeiten sowie die Ausschlüsse – etwa für Krieg, für vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder für bereits vor Vertragsbeginn bekannte Schwachstellen. Ein häufiger Fallstrick ist, nur auf die plakativ beworbene Versicherungssumme zu achten und die einschränkenden Klauseln im Bedingungswerk zu übersehen. Da Musterbedingungen unverbindlich sind, können sich zwei Verträge mit ähnlichem Namen inhaltlich deutlich unterscheiden. Für KMU sind die AVB die maßgebliche Grundlage, um den eigenen Versicherungsschutz zu verstehen. Es lohnt sich, vor Abschluss insbesondere die Abschnitte zu Leistungen, Ausschlüssen und Obliegenheiten zu lesen und bei Unklarheiten nachzufragen. Im Schadensfall wird genau dieses Regelwerk herangezogen, um zu klären, ob und in welcher Höhe geleistet wird.

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Backup

Schutzmaßnahmen

Ein Backup (Datensicherung) ist eine Kopie wichtiger Daten, die getrennt vom Original aufbewahrt wird und im Verlustfall zur Wiederherstellung dient. Es ist die letzte Verteidigungslinie gegen Datenverlust – ob durch Ransomware, Hardware-Defekte, versehentliches Löschen, Feuer oder Diebstahl. Die 3-2-1-Backup-Regel ist der Industriestandard: 3 Kopien der Daten (Original + 2 Backups), auf 2 verschiedenen Speichermedien (z. B. NAS + externe Festplatte), davon 1 Kopie an einem anderen Standort (offsite) – physisch entfernt oder Cloud-Backup. Moderna Erweiterung: 3-2-1-1-0 (zusätzlich 1 Offline-Backup, das nicht im Netzwerk hängt, und 0 Fehler beim letzten Restore-Test). Warum Offline-Backups entscheidend sind: Ransomware sucht gezielt nach erreichbaren Backup-Systemen und verschlüsselt sie mit. Netzwerk-verbundene Backups (NAS, Cloud-Sync ohne Versionierung) bieten keinen ausreichenden Schutz. Nur Backups, die physisch getrennt oder in einem unveränderlichen (immutable) Speicher liegen, sind ransomware-sicher. Häufige Backup-Fehler: Nie getestete Backups (erst im Ernstfall merkt man, dass die Wiederherstellung nicht funktioniert), zu lange Backup-Intervalle (viel Datenverlust zwischen letztem Backup und Angriff), fehlende Versionierung (nur die neueste Version ist gespeichert, aber die war bereits verschlüsselt), Backup-Systeme im selben Netz ohne Segmentierung. Für KMU: Das BSI empfiehlt tägliche Backups mit mindestens 30 Tagen Aufbewahrung und monatliche Wiederherstellungstests. Cloud-Backup-Dienste mit Versionierung (z. B. Microsoft 365 Backup, Veeam, Acronis) erleichtern dies erheblich.

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BaFin

Recht

Die BaFin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und damit die zentrale Aufsichtsbehörde über den deutschen Finanzsektor. Sie überwacht Banken, Sparkassen, Versicherungen, Zahlungsinstitute, Wertpapierfirmen und weitere Finanzunternehmen. Ihr Auftrag ist, die Stabilität und Funktionsfähigkeit des Finanzsystems zu sichern und Kunden, Versicherte und Anleger zu schützen. Im Zusammenhang mit DORA ist die BaFin die zuständige nationale Aufsichtsbehörde für in Deutschland beaufsichtigte Finanzunternehmen. Sie überwacht, ob diese Unternehmen die Anforderungen der Verordnung erfüllen – etwa beim IKT-Risikomanagement, bei der Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle und beim Umgang mit IT-Dienstleistern. An die BaFin übermitteln Finanzunternehmen auch ihr Informationsregister und melden schwerwiegende Vorfälle nach den vorgegebenen Fristen. Wichtig ist die Abgrenzung der Zuständigkeiten: Die BaFin beaufsichtigt das Finanzunternehmen, nicht dessen IT-Dienstleister. Ein gewöhnlicher IKT-Drittdienstleister hat keine eigene Meldepflicht gegenüber der BaFin und muss keine DORA-Bußgelder von ihr fürchten – seine Pflichten entstehen vertraglich über das Finanzunternehmen. Die direkte Aufsicht über kritische IKT-Drittdienstleister (CTPP) liegt nicht bei der BaFin, sondern bei den europäischen Aufsichtsbehörden. Die BaFin handelt national, die ESAs handeln europaweit. Für ein KMU, das nicht selbst Finanzunternehmen ist, hat die BaFin keine unmittelbare Aufsichtsfunktion. Relevant wird sie indirekt: Wer als IT-Dienstleister für Banken oder Versicherer arbeitet, spürt die BaFin-Anforderungen über die Verträge und Prüfungen seiner Auftraggeber. Diese müssen gegenüber der BaFin nachweisen, dass auch ihre Dienstleister angemessen eingebunden und überwacht sind – was zu konkreten Erwartungen an Sicherheit, Dokumentation und Mitwirkung des KMU führt.

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Betriebsunterbrechung

Versicherung

Eine Betriebsunterbrechung bezeichnet den Stillstand oder die erhebliche Störung des Geschäftsbetriebs in Folge eines Schadenereignisses. Im Cyber-Kontext entsteht ein solcher BU-Schaden, wenn etwa Ransomware die Systeme verschlüsselt, ein Server ausfällt oder ein wichtiger IT-Dienstleister angegriffen wird und das Unternehmen dadurch ganz oder teilweise nicht mehr arbeiten kann. Versichert wird nicht der Sachschaden an der Technik selbst, sondern der wirtschaftliche Folgeschaden aus dem Ausfall. Typischerweise ersetzt der Eigenschaden-Baustein einer Cyber-Versicherung den entgangenen Betriebsgewinn sowie die fortlaufenden fixen Kosten, die trotz Stillstand weiterlaufen – etwa Löhne, Miete oder Leasingraten. Berechnet wird der Schaden meist als Differenz zwischen dem erwarteten und dem tatsächlichen Betriebsergebnis im betroffenen Zeitraum. Voraussetzung ist in der Regel ein versichertes auslösendes Ereignis, also zum Beispiel ein Hackerangriff oder ein Schadprogramm. Wichtig sind die Grenzen der Deckung: Der Ersatz beginnt oft erst nach einer Karenzzeit (etwa zwölf oder vierundzwanzig Stunden) und ist auf eine maximale Haftzeit begrenzt, innerhalb derer der Versicherer leistet. Häufig gilt zusätzlich ein eigenes Sublimit für Betriebsunterbrechung. Abzugrenzen ist der reine Cyber-BU-Schaden von der klassischen Sach-Betriebsunterbrechung, die einen physischen Sachschaden voraussetzt – ein reiner Datenverlust ohne Beschädigung von Hardware ist dort meist nicht gedeckt. Für KMU ist die Betriebsunterbrechung oft der teuerste Teil eines Cybervorfalls, weil schon wenige Tage Stillstand existenzbedrohend sein können. Bei der Absicherung lohnt der genaue Blick auf Karenzzeit, Haftzeit und ein eventuelles Sublimit, damit die vereinbarte Summe zur realen Ausfalldauer und zur Ertragslage des Betriebs passt. Hilfreich ist außerdem ein Notfallplan, der die Wiederanlaufzeit und damit den Schaden möglichst kurz hält.

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Botnet

Angriffsarten

Ein Botnet (Botnetz) ist ein Zusammenschluss aus vielen mit Schadsoftware infizierten Geräten, die ein Angreifer zentral fernsteuern kann. Die Geräte in einem Botnetz – sogenannte Bots oder Zombies – führen dabei Befehle des Angreifers aus, ohne dass deren Besitzer davon etwas merken. Der Angreifer wird als „Bot-Herder" bezeichnet, seine Infrastruktur als Command-and-Control-Server (C2). Betroffen sind nicht nur Computer: Botnetze bestehen zunehmend aus kompromittierten Routern, IP-Kameras, smarten Haushaltsgeräten und anderen IoT-Geräten, die oft mit schwachen Standard-Passwörtern und veralteter Firmware laufen. Das Mirai-Botnetz von 2016 etwa bestand aus Hunderttausenden IoT-Geräten und verursachte einen der bis dahin größten DDoS-Angriffe der Geschichte. Einsatzbereiche für Botnetze: DDoS-Angriffe (das Botnetz überflutet Ziele mit Anfragen), Spam-Kampagnen (Millionen betrügerischer E-Mails aus vielen IPs, schwer zu blockieren), Credential Stuffing (massenhafte Login-Versuche auf vielen Diensten), Crypto-Mining (das infizierte Gerät schürft Kryptowährung für den Angreifer), Verbreitung weiterer Malware sowie Klickbetrug (Werbeklicks für Einnahmen). Botnetze werden im Darknet gemietet – für wenige Dollar pro Stunde können Kriminelle ohne technische Kenntnisse einen DDoS-Angriff starten. Infektion erkennen: ungewöhnlich hoher Netzwerkverkehr, langsamer Computer, unerklärlich hohe Stromrechnung (Crypto-Mining) oder Provider-Warnungen. Schutz: aktuelle Firmware auf allen Netzwerkgeräten, starke Passwörter auch für Router und IoT-Geräte, Netzwerksegmentierung und regelmäßige Virenscans.

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Brute-Force

Angriffsarten

Brute-Force (deutsch: rohe Gewalt) bezeichnet eine Angriffsmethode, bei der ein Angreifer systematisch und automatisiert alle möglichen Kombinationen von Passwörtern, Schlüsseln oder PINs durchprobiert, bis die richtige Kombination gefunden ist. Es gibt keine Intelligenz dahinter – der Erfolg liegt in der schieren Rechengeschwindigkeit moderner Hardware. Die benötigte Zeit hängt direkt von der Passwortlänge und -komplexität ab. Ein sechsstelliges Passwort aus nur Kleinbuchstaben hat 26⁶ = ~300 Millionen Kombinationen und ist mit moderner Hardware in Sekunden geknackt. Ein 16-stelliges Passwort aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen hat astronomisch viele Kombinationen und ist selbst mit leistungsstärkster Hardware in Menschenlebenszeiten nicht zu knacken. Varianten: Dictionary-Attacks nutzen statt aller möglichen Kombinationen eine Liste wahrscheinlicher Passwörter (Wörterbücher, bekannte Leaks). Hybrid-Attacks kombinieren Wörterbuchangriffe mit Zeichenmodifikationen (z. B. „Passwort1!" statt „Passwort"). Rainbow-Table-Attacks vergleichen gespeicherte Passwort-Hashes mit vorberechneten Tabellen. Schutzmaßnahmen für System-Betreiber: Rate-Limiting und Sperrung nach mehreren Fehlversuchen, CAPTCHA-Abfragen, IP-Reputation-Filter, Überwachung auf ungewöhnliche Login-Versuche. Für Nutzer: lange, zufällige Passwörter (min. 12 Zeichen, besser 16+) aus einem Passwortmanager, kombiniert mit Mehr-Faktor-Authentifizierung als absolute Absicherung.

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BSI

Organisation

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist Deutschlands zentrale Cybersicherheitsbehörde. Gegründet 1991 und mit Hauptsitz in Bonn, ist es die maßgebliche Instanz für technische IT-Sicherheit im Bereich des Bundes und nimmt eine Beratungs- und Aufsichtsfunktion für weite Teile der deutschen Wirtschaft wahr. Kernaufgaben des BSI: Entwicklung und Pflege von Sicherheitsstandards und Mindestanforderungen (IT-Grundschutz, BSI-Standards 200-x), Herausgabe des jährlichen Lageberichts zur IT-Sicherheit in Deutschland (der umfassendsten öffentlichen Bedrohungsanalyse), Warnung vor aktuellen Schwachstellen und Cyberbedrohungen (CERT-Bund), Zertifizierung von IT-Produkten, Prüfung kritischer Infrastrukturen sowie Beratung von Bundesbehörden und mittlerweile auch Unternehmen. Für kleine und mittlere Unternehmen ist das BSI besonders relevant durch den kostenlosen CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076: ein leitfadengestütztes Interview, das 27 Handlungsfelder bewertet und praxisnahe Maßnahmenempfehlungen liefert, ohne IT-Fachabteilung vorauszusetzen. Im Ernstfall ist das BSI auch Anlaufstelle: Die Notfall-Hotline 0800 274 1000 (kostenlos, werktags 8–18 Uhr) berät Unternehmen bei laufenden Cyberangriffen. KRITIS-Betreiber müssen erhebliche Sicherheitsvorfälle verpflichtend beim BSI melden. Darüber hinaus bietet das BSI den Online-Dienst BSI für Bürger (bsi-fuer-buerger.de) mit verständlichen Ratgebern zu Passwörtern, Smartphones, sicherem Surfen und mehr. Die BSI-Empfehlungen gelten als Goldstandard für IT-Sicherheit im deutschen Kontext.

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