EU AI Act 2026: Was KMU in Deutschland jetzt wissen müssen

Der EU AI Act – die weltweit erste umfassende Regulierung für künstliche Intelligenz – ist seit August 2024 geltendes EU-Recht. Ab August 2026 gelten die vollständigen Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme. Was bedeutet das für KMU in Deutschland?

Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist eine EU-Verordnung, die KI-Systeme nach ihrem Risikopotenzial klassifiziert und entsprechende Pflichten auferlegt. Das Prinzip: Je höher das Risiko einer KI-Anwendung für Grundrechte und Sicherheit, desto strenger die Anforderungen.

Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar – also auch in Deutschland – ohne nationale Umsetzungsgesetzgebung.

Der AI-Act-Zeitplan im Überblick

DatumWas gilt?
August 2024AI Act in Kraft getreten
Februar 2025Verbote für bestimmte KI-Praktiken greifen
August 2025Anforderungen für allgemeine KI-Modelle (GPAI, z.B. GPT-4)
August 2026Vollständige Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme
August 2027Erweiterung auf bestimmte KI-Systeme in Produkten

Wer ist betroffen?

Der AI Act gilt für drei Gruppen:

Anbieter: Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und auf den Markt bringen – auch wenn der Endnutzer in der EU sitzt und der Anbieter außerhalb.

Betreiber (Deployers): Unternehmen, die KI-Systeme im beruflichen Kontext einsetzen. Das trifft die meisten KMU, die KI-Tools nutzen (z.B. KI in HR-Software, automatisierte Kreditentscheidungen, KI-gestützte Videoanalyse).

Importeure und Händler: Unternehmen, die KI-Systeme in die EU einführen oder vertreiben.

Für die meisten KMU relevant: Als Betreiber von KI-Systemen Dritter (z.B. HR-Software mit KI, KI-Chatbots für Kundenservice, automatisierte Entscheidungssysteme) entstehen Pflichten im Hochrisiko-Bereich.

Risikoklassen: Was ist verboten, was ist Hochrisiko?

Verbotene KI-Praktiken (seit Februar 2025)

Diese KI-Anwendungen sind vollständig verboten:

  • Social Scoring durch öffentliche Stellen anhand sozialen Verhaltens
  • Unbewusste Manipulation von Personen (Ausnutzen von Schwachstellen, psychologischen Tricks)
  • Biometrische Massenüberwachung in öffentlichen Räumen durch Strafverfolgung (mit engen Ausnahmen)
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen
  • Predictive Policing auf Basis persönlicher Merkmale ohne konkreten Anlass

Hochrisiko-KI-Systeme (volle Pflichten ab August 2026)

KI-Systeme in diesen Bereichen gelten als Hochrisiko:

  • Personal- und Beschäftigungsentscheidungen: Bewerbungsscreening, Leistungsbewertung, Kündigung
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen und Bonitätsbewertungen
  • Biometrische Identifikation (Gesichtserkennung, Fingerabdruckscanner)
  • Bildung und Berufsausbildung: automatisierte Bewertungen, Prüfungsüberwachung
  • Kritische Infrastrukturen: KI in Strom-, Wasser-, Verkehrssystemen
  • Strafverfolgung: Risikoeinschätzungen, Beweisauswertung
  • Migration und Asyl
  • Justiz: KI-gestützte Gerichtsentscheidungen

Minimales und kein Risiko

Die große Mehrheit der KI-Anwendungen fällt in diese Kategorie: KI-Chatbots für Kundenservice (mit Transparenzpflicht), KI für Spam-Filter, Produktempfehlungen, Übersetzungen, Bildbearbeitung. Hier gelten nur minimale oder keine Pflichten.

Pflichten für Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen

Wenn ein KMU ein Hochrisiko-KI-System einsetzt, entstehen folgende Pflichten:

1. Menschliche Aufsicht sicherstellen Hochrisiko-KI-Entscheidungen dürfen nicht vollautomatisch sein. Ein menschlicher Mitarbeiter muss die KI-Ausgabe prüfen und abweichen können.

2. Mitarbeiterschulungen Alle Personen, die Hochrisiko-KI bedienen, müssen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Dokumentierte Schulungen sind Pflicht.

3. Protokollierung und Dokumentation Hochrisiko-KI-Systeme müssen Logs führen. Als Betreiber müssen Sie sicherstellen, dass der Anbieter diese Logs bereitstellt und speichert (mindestens 6 Monate, für kritische Infrastruktur länger).

4. Datenschutz-Folgenabschätzung Wenn das Hochrisiko-KI-System personenbezogene Daten verarbeitet, ist eine DSGVO-konforme DSFA erforderlich.

5. Registrierung Bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme müssen in einer EU-Datenbank (EUDRCO) registriert werden.

Was muss ein KMU konkret tun?

Schritt 1: KI-Bestandsaufnahme

Welche KI-Systeme werden im Unternehmen eingesetzt? Dazu gehören auch KI-Funktionen in bestehender Software (z.B. automatisierte Bewerbungsfilterung in HR-Software, KI-Score in Buchhaltungsprogrammen, KI-Chatbots im Kundenservice).

Schritt 2: Risikoklassifizierung

Für jedes identifizierte KI-System: Ist es verboten, Hochrisiko oder minimal-risk? Die Anbieter-Dokumentation muss die Klassifizierung enthalten. Fehlt sie, ist der Anbieter zu kontaktieren oder das System zu prüfen.

Schritt 3: Maßnahmen für Hochrisiko-Systeme

  • Menschliche Aufsichtsverfahren dokumentieren
  • Mitarbeiterschulungen durchführen und nachweisen
  • Sicherstellen, dass der Anbieter Logs bereitstellt
  • DSFA durchführen (wenn personenbezogene Daten betroffen)

Schritt 4: Vertragsanpassungen mit KI-Anbietern

Verträge mit KI-Software-Anbietern prüfen: Stellt der Anbieter ausreichende Dokumentation bereit? Können Sie als Betreiber Ihre Pflichten erfüllen? Wenn nicht: Nachverhandeln oder Anbieter wechseln.

Transparenzpflichten für alle KMU

Selbst für nicht-hochriskante KI gelten Transparenzpflichten:

  • KI-generierte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet sein (Texte, Bilder, Audio)
  • KI-Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, wenn Nutzer fragen
  • Deepfakes müssen entsprechend gekennzeichnet sein

Bußgelder: Was droht?

Der AI Act sieht empfindliche Bußgelder vor:

VerstoßMaximales Bußgeld
Verbotene KI-Praktiken35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Umsatzes
Sonstige Verstöße (inkl. Hochrisiko-Pflichten)15 Mio. € oder 3 %
Fehlerhafte Informationen gegenüber Behörden7,5 Mio. € oder 1,5 %

Für KMU gelten die prozentualen Schwellen – nicht die absoluten Maximalbeträge. Das bedeutet: Selbst für kleine Unternehmen können Bußgelder existenzbedrohend sein.

Fazit: Was KMU jetzt tun sollten

Der EU AI Act ist keine abstrakte Zukunftsregulierung mehr. Verbote gelten bereits seit Februar 2025, und ab August 2026 greifen die vollen Anforderungen für Hochrisiko-KI.

Konkrete nächste Schritte:

  1. KI-Bestandsaufnahme durchführen: Welche KI-Tools nutzen wir?
  2. Risikoklassifizierung klären: Anbieter nach AI-Act-Klassifizierung fragen
  3. Für Hochrisiko-Systeme: Aufsichtsverfahren und Schulungen dokumentieren
  4. Verträge mit KI-Anbietern prüfen und ggf. nachverhandeln
  5. Transparenzpflichten sofort umsetzen (KI-Kennzeichnung)

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