Ransomware in der Kommune: Warum Zahlen keine Option ist

Am 5. Dezember 2022 verschlüsselte ein Ransomware-Angriff die IT einer deutschen Kommune. Verwaltung und Bürgerdienste standen tagelang still. Und wie bei fast jedem solchen Vorfall stellte sich sofort die unbequeme Frage: Soll man zahlen, um schneller wieder arbeitsfähig zu sein? Gerade für Kommunen ist die Antwort eindeutig – auch wenn der Weg ohne Zahlung der schwerere ist.

Warum Kommunen einen besonders schweren Stand haben

Eine Kommune kann ihren Betrieb nicht einfach pausieren: Sozialleistungen, Meldewesen, Standesamt – vieles davon ist unverzichtbar und gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Druck macht öffentliche Stellen für Erpresser attraktiv. Hinzu kommt: Kommunen verwalten hochsensible Bürgerdaten, deren Verlust oder Veröffentlichung weitreichende Folgen hätte.

Warum Zahlen trotzdem keine Option ist

Für Kommunen sprechen gleich mehrere Gründe gegen eine Lösegeldzahlung:

  • Rechtliche Hürden: Öffentliche Gelder dürfen nicht beliebig verwendet werden. Eine Zahlung an Kriminelle ist kaum zu rechtfertigen und kann bei sanktionierten Gruppen sogar strafbar sein.
  • Keine Garantie: Eine Zahlung stellt die Systeme nicht zuverlässig wieder her – und schützt nicht vor der Veröffentlichung bereits gestohlener Daten.
  • Signalwirkung: Wer zahlt, finanziert die nächsten Angriffe und macht sich selbst zum erneuten Ziel.

Der richtige Weg: Vorbereitung statt Lösegeld

Die Handlungsfähigkeit nach einem Angriff entscheidet sich vor dem Angriff:

Getestete Offline-Backups ermöglichen die Wiederherstellung ohne Zahlung. Ein geübter Notfallplan legt fest, welche Dienste zuerst zurückkommen und welche analogen Ersatzprozesse greifen. Frühzeitige Meldung an Datenschutzbehörde und CERT-Bund erfüllt die Pflichten und sichert Unterstützung.

Fazit

Für Kommunen ist die Lösegeldfrage keine wirtschaftliche, sondern eine grundsätzliche: Öffentliche Stellen zahlen nicht. Wer diese Haltung ernst nimmt, muss in Backups und Notfallpläne investieren – denn nur sie machen das Nein zur Zahlung im Ernstfall auch tragfähig.

Quelle: BSI Lagebericht 2022

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